DWSV Geschäftsstelle -- Beate Josten
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Abteilung Speed

 

Abteilungsordnung für die Abteilung Speed im DWSV

 

Stand:  März 2005

 

§ 1

Abteilung Speed

1.      Die Abteilung Speed ist Teil der am 18.01.2003 gegründeten Vereinigung „Deutsche Windsurfing Vereinigung e.V“ (abgekürzt DWSV). Die Abteilung Speed hat ihren Sitz am Wohnsitz des jeweiligen Abteilungsleiters.

2.      Die Abteilung besteht aus den ihr zugeordneten Mitgliedern der DWSV.

3.      Der Abteilungsleiter wird von den Mitgliedern der Abteilung Speed gewählt und hat Sitz und Stimme im Vorstand der DWSV.

 

§ 2

Zweck

Die Abteilung Speed führt und verwaltet sich im Rahmen dieser Ordnung und der Satzung der DWSV selbst. Sie entscheidet unter Berücksichtigung der Satzung der DWSV über die ihr zur Verfügung stehenden Mittel.

Aufgaben sind:

1.      Förderung des Surfsports insbesondere im Bereich des Speed- und Slalomsurfens in jedweder Weise, die Betreuung seiner Mitglieder sowie die Vertretung der gemeinsamen Interessen

2.      Zusammenarbeit mit internationalen Verbänden

 

§ 3

Organe der Abteilung

Die Organe des Vereins sind:

1.      die Mitgliederversammlung

2.      der Abteilungsvorstand

 

§ 4

Mitgliederversammlung

1.      Die ordentliche Mitgliederversammlung der Abteilung findet zusätzlich zur Hauptversammlung der DWSV mindestens einmal jährlich statt. Sie beschließt über die abteilungsinternen Belange sowie über die Entlastung und Wahl des Vorstandes. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Abteilungsvorstand einzuberufen, wenn der Vorstand selbst oder ¼ der Mitglieder dies verlangt. Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens 3 Wochen schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung.

2.      Die Mitgliederversammlung ist nach ordnungsgemäßer Ladung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst.

3.      Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist. Es soll enthalten: Ort und Zeit der Versammlung, die Person des Versammlungsleiters, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Tagesordnung, die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung.

 

§ 5

Abteilungsvorstand

1.      Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Die beiden Vorstandsmitglieder sind alleinvertretungsberechtigt und vertreten die Abteilung gegenüber der DWSV. Der Vorstand wird tätig im Rahmen dieser Satzung und nach den Beschlüssen der Mitgliederversammlung.

2.      Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt und bleibt bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.

Regelwerk Speed

 

Stand: März 2005

 

Inhalt

 

1.            Grundsatz

2.            Allgemeines

3.            Disziplinen

4.            Wertigkeit einer Veranstaltung/Anmeldung/ Teilnahme

5.            Ranglisten

6.            Platzierungen
7.1.         Speed
7.2.         Speed Long Distance/ Slalom
7.3.         Streichergebnisse und Endplatzierungen

7.            Preisgelder

8.            Skippersmeeting

9.            Wertungsläufe
10.1.        Speed
10.2.        Speed Long Distance/ Slalom
10.3.        Flaggensignale Speed

10.          Material

11.          Protest

 

1. Grundsatz

Diese Regeln wurden aufgestellt, um sicherzustellen, dass der/die beste Teilnehmer/in durch sein/ihr besonderes, individuelles Fahrkönnen und die Abstimmung seines/ihres Materials gewinnt und nicht durch ein Resultat aus willkürlichen Entscheidungen und Argumentation.

Surfen ist eine Sportart, in der überaus gefährliche Situationen entstehen können. Dem Schutz der Teilnehmer/innen ist deshalb der absolute Vorrang einzuräumen, eine Bedrohung der Sicherheit ist nicht zu tolerieren. Jeder Teilnehmer ist daher verpflichtet, anderen Teilnehmern in Gefahrensituationen beizustehen und die Regattaleitung bei Rettungsmaßnahmen zu unterstützen.

Gefährliche Aktionen, die gegen die Sicherheit anderer Wettkampfteilnehmer gerichtet sind oder unsportliches Verhalten sind unzulässig. Ein Regattateilnehmer darf aufgrund dieser Regel nur in Fällen eindeutiger Verletzung dieser Grundsätze und nur dann, wenn keine andere Regel anwendbar ist, bestraft werden.

Es liegt im Ermessen jedes einzelnen Regattateilnehmers, an einem Rennen teilzunehmen oder ein begonnenes Rennen fortzuführen.

Mit der Teilnahme an einer nach diesen Regeln durchgeführten Wettfahrt erklärt jeder Teilnehmer sein Einverständnis damit, dass

·   er sich diesen Regeln unterwirft,

·  er alle in Übereinstimmung mit diesen Regeln verhängten Strafen oder sonstigen Maßnahmen annimmt, vorbehaltlich den für die endgültige Entscheidung durch die Regeln vorgesehenen Berufungs- und Überprüfungsverfahren und

·   er hinsichtlich dieser Regelung kein in diesen Regeln nicht vorgesehenes Gremium oder ordentliches Gericht anrufen wird.

 

2. Allgemeines

Dieses Regelwerk enthält die Regeln und Vorschriften der Deutschen Windsurfing Vereinigung (DWSV) - Abt. Speed und wurde erstellt unter Berücksichtigung der DWSV-Satzung, der DSV-Regeln und Verordnungen sowie der ISA Recognized Event Rules.

Die Regeln wurden festgeschrieben durch die DWSV für die Organisations-, Kontroll-, Leistungs- und Sicherheitsaufgaben für nationale und internationale Veranstaltungen und Meisterschaften.

Für internationale Veranstaltungen unter Aufsicht eines WSSRC-Observers gelten die ISA-Rules uneingeschränkt.

Bei Anwendung und Auslegung des nachstehenden Regelwerkes ist das Wort „ist“ zwingend und die Worte „soll“ und „kann“ obligatorisch zu sehen.

Die genannten Flaggensignale können durch international gebräuchliche Signale sowie Lichtsignale ergänzt oder ersetzt werden.

Eine Änderung der Regeln für die einzelnen Wertungsläufe bleibt der Regattaleitung des Events vorbehalten. Diese müssen jedoch beim Skippersmeeting bekannt gegeben werden.

Die beim Skippersmeeting ausgegebenen Wettkampfregeln sind für jede/n Teilnehmer/in bindend. Darüber hinaus gelten die allgemein üblichen Vorfahrtsregeln.

Jede/r Teilnehmer/in vertritt die Interessen und das Ansehen der DWSV nach außen hin positiv. Dies gilt insbesondere während des Wettkampfes an Land und auf dem Wasser.

 

3. Disziplinen

Eine Ranglistenregatta ist für mindestens zwei Aufeinander folgende Tage auszuschreiben. Dabei sollten mindestens 5 Läufe vorgesehen sein. Die Anzahl der Läufe pro Tag ist nicht limitiert. Der letzte Start am Abschlusstag ist jeweils für 12.00 Uhr vorgesehen, wenn in der Ausschreibung nichts anderes vorgesehen ist.

Ausnahme: Der letzte Start bei einer Deutschen Meisterschaft kann bis zu 1 ½ Stunden vor Sonnenuntergang erfolgen, wenn bis dahin kein Deutscher Meister ermittelt werden konnte.

Bei einer Veranstaltung können eine oder mehrere der folgenden Disziplinen ausgetragen werden:

 

Wettbewerb

Kurslänge

Mindestlänge

DWSV Speedregatta

100 / 250 / 500 m

100 m

DWSV Speed Long Distance

- Qualifikation (je nach Teilnehmerzahl)

- Endläufe

 

20 km

40 km

 

10 km

20 km

 

Je nach Wetterlage/ Revier kann die festgelegte Kurslänge unter Berücksichtigung der Mindestlänge um max. 50 % verkürzt werden.

Die Regattaleitung entscheidet nach den äußeren Bedingungen, welche Disziplin ausgetragen wird.

 

4. Wertigkeit einer Veranstaltung

Aus der nachfolgenden Übersicht ergibt sich die Wertigkeit einer Veranstaltung, sowie die Anzahl der Ergebnisse, die nach Abzug der Streichergebnisse maximal in die Ranglisten eingebracht werden können.

 

Veranstaltung

Faktor

Anzahl der Ergebnisse

Internationale Deutsche Meisterschaften

1,6

8

Deutsche Meisterschaften

1,5

6

DWSV Ranglistenregatten (5 Tage und länger)

1,3

5

DWSV Ranglistenregatten (weniger 5 Tage)

1,2

4

Sanktionierte Veranstaltungen anderer Abteilungen (z.B. DWC-Slalom)

1,0

3

 

Die Wertigkeit einer Veranstaltung wird ergänzt durch die Gewichtung der einzelnen Läufe. Unabhängig von der Wertigkeit gelten hierfür folgende Verhältnisse:

2 x 500 Meter = 3 x 250 Meter = 6 x 100 Meter

Das heißt, dass ein Surfer, der einen 500 Meter-Wertungslauf gewinnt genau so viele Punkte erhält wie ein Surfer, der zwei 250 Meter-Wertungsläufe gewonnen hat.

Für eine Wertung als Deutsche Meisterschaft sind mindestens zwei Regattatage mit Zeitmessung(en) erforderlich (vgl. § 10.5 DSV-Meisterschaftsordnung).

Ranglistenpunkte werden nur vergeben, wenn mehr als 15 deutsche DWSV-Teilnehmer/innen gemeldet haben.

Bei sanktionierten Veranstaltungen genügt die Teilnahme von 5 DWSV-Mitgliedern.

DWSV-Veranstaltungen erhalten in jedem Fall den TOP-Faktor der Regattaserie.

 

5. Anmeldung/Teilnahme

Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist formgerecht und in schriftlicher Form bei der in der Notice of Race angegebenen Stelle einzureichen. Ausschlaggebend für eine Startberechtigung ist die Zahlung des Meldegeldes. Bei sanktionierten Veranstaltungen kann die Organisation an den jeweiligen Veranstalter abgegeben werden.

Die Aktuelle Rangliste dient als Qualifikationsgrundlage für die Teilnahme an Meisterschaften und Regatten mit Meldebeschränkungen.

Die Teilnehmerzahl ist bei DWSV-Veranstaltungen auf 64 Surfer/innen begrenzt, wobei die ersten 32 Startplätze zunächst DWSV-Mitgliedern vorbehalten sind. Gehen weniger Meldungen ein, so können diese Startplätze ebenfalls frei vergeben werden. Es gilt die Reihenfolge des Eingangs und die Bezahlung des Startgeldes und des Mitgliedsbeitrages des jeweiligen Jahres bis Meldeschluss.

Bei Deutschen Meisterschaften gelten ausschließlich die Meldevorschriften des DSV.

 

6. Ranglisten

Die DWSV-Rangliste informiert über den Leistungsstand der Surfer/innen dieser Disziplin und ist als Aktuelle Rangliste zu führen.

Die DWSV erstellt außerdem Ranglisten für die einzelnen Disziplinen. In die Ranglisten werden alle DWSV-Mitglieder aufgenommen. Nicht-DWSV-Mitglieder werden in der Rangliste geführt, bringen aber nur höchstens die Hälfte der maximal erzielten Ergebnisse ein, solange die Voraussetzungen für eine Voll-Mitgliedschaft nicht erfüllt sind.

Die Aktuelle Rangliste umfasst das Kalenderjahr.

Inhalt der Ranglisten:

·   Platzierung Aktuelle Rangliste/Jahresrangliste

·   Name

·   Segelnummer

·   Ranglistenpunkte Lauf 1 bis n

·   Ranglistenpunkte gesamt

·   Best Speed

Ranglistenführung

Berechnungssystem/Formel:

 

 

(Anzahl der eingeschriebenenTeilnehmer + 1 - Plazierung)

Ranglistenpunkte= Faktor x Gewichtung x 100 x

----------------------------------------------------------------------

 

(Anzahl der eingeschriebenen Teilnehmer)

 

Beispiel: Ein Surfer belegt bei einer 2-tägigen DWSV-Ranglistenregatta (Faktor 1,2) mit 39 Teilnehmern

einen 7. Platz. Die Streckenlänge beträgt 250 Meter.

 

 

(39 + 1 - 7)

Ranglistenpunkte= 1,2 x 2/3 x 100 x

----------------   = 67,692 Punkte

 

       (39)

 

7. Platzierungen

7.1. Speed

Eine Platzierung ergibt sich aus einem gemittelten Wert der zwei schnellsten gemessenen Geschwindigkeiten des/der Wettkampfteilnehmers/in bei einem Wertungslauf in km/h bzw. Knoten. Dieser Wert dient als Grundlage, um eine Platzierung im Verhältnis der gemessenen Geschwindigkeiten der anderen Wettkampfteilnehmer/innen zu ermitteln.

Aus der Platzierung heraus ergeben sich die Punkte des Wertungslaufes für jede/n einzelne/n Teilnehmer/in (siehe Berechnungssystem Ranglistenpunkte).

7.2. Speed Long Distance/Slalom

Die Platzierung ergibt sich durch den Zieleinlauf der Teilnehmer. Werden Qualifikationsrennen und Endläufe durchgeführt, so müssen für eine Wertung des Laufes mindestens alle Qualifikationsrennen sowie die Hälfte der Endläufe durchgeführt werden. Die Teilnehmer von nicht mehr durchgeführten Endläufen erhalten die Platzierung des letzten Teilnehmers der durchgeführten Endläufe + 1.

Aus der Platzierung heraus ergeben sich die Punkte des Wertungslaufes für jede/n einzelne/n Teilnehmer/in (siehe Berechnungssystem Ranglistenpunkte)

7.3. Streichergebnisse und Endplatzierung

Aus der Addition der Punkte aus den Wertungsläufen, abzüglich Streichergebnisse ermittelt sich der/die Sieger/in einer Regatta/Meisterschaft der jeweiligen Disziplin bzw. der Gesamtrangliste

Übersicht Streichergebnisse:

 

Wertungsläufe

Streicher

1  bis  3

0

4  bis  6

1

7  bis  9

2

10 bis 12

3

13 usw.

4

 

Jede Disziplin wird separat gewertet. Es wird keine Gesamtrangliste geführt.

 

8. Preisgelder (falls ausgelobt)

Wenn zwischen vier und sechs Damen teilnehmen, erhalten die Herren 90% und die Damen 10% der Preisgelder. Das Preisgeld der Damen wird dann im Verhältnis 65/35 auf die beiden ersten Damen verteilt. Nehmen drei oder weniger Damen teil, so erhält nur die erste Dame Preisgeld. Wenn mehr als sechs Damen teilnehmen, erhalten sie 15% des Preisgeldes. Die ersten drei Damen erhalten das Preisgeld dann im Verhältnis 50/30/20.

Ansonsten verteilt sich das Preisgeld wie folgt:

 

Platz

Prozentualer Anteil

1

23

2

18

3

15

4

12

5

9

6

7

7

6

8

5

9

3

10

2

 

9. Skippersmeeting

Die Regattaleitung ist verantwortlich für die Durchführung der Regatta.

Vor Beginn einer Regatta ist Skippersmeeting. Das erste Skippersmeeting wird durch die Regattaausschreibung, weitere werden durch die Regattaleitung des DWSV bekanntgegeben.

Beim Skippermeeting werden u.a. folgende Informationen bekanntgegeben:

·         Kurslegung (Einfahrt in den Kurs, Abstände, Verhalten im Start und   Zielraum, Überholen)

·         Beginn des Wertungslaufes

·         Regeländerungen

·         Windstärke

·         Besonderheiten des Reviers

·         Sicherheit (Sicht, Rettung, usw.)

·         Organisatorisches

·         nächstes Skippersmeeting

Die Regattaleitung entscheidet über den Beginn des ersten und des letzten Wertungslaufes, sowie die Dauer des Stand-By. Hierbei arbeitet der Fahrersprecher, der die Interessen der Wettkampfteilnehmer/innen vertritt, eng mit der Regattaleitung zusammen. Die äußeren Bedingungen sind entscheidend (Windstärke, Sicht, Sicherheit).

Wichtig:   Die Teilnahme an einer Veranstaltung erfolgt in jedem Fall auf eigene Gefahr.

Jegliche Haftung für Schäden an Personen und Material wird seitens der Veranstalter und dessen beauftragten Personen ausgeschlossen. Mit seiner Meldung erkennt der Teilnehmer alle aufgeführten Bedingungen ausnahmslos an.

 

10. Wertungsläufe

10.1. Speed

Die Regattastrecke ist auf einer Strecke von 100 m, 250 m oder 500 m vermessen und durch Bojen markiert. Jede/r Wettkampfteilnehmer/in hält sich an die Wettkampfregeln (Kurslegung, Einfahrt in den Kurs, Abstände, Überholen, Verhalten im Zielraum, Warnings etc.), die beim Skippersmeeting ausgegeben werden.

Die Anzahl der Wertungsläufe ist nicht begrenzt.

Ein Wertungslauf ist maximiert auf 90 Minuten. Verändern sich in den letzten 15 Minuten eines Wertungslaufes aufgrund der Windverhältnisse die Positionen der Top 5 entscheidend, so kann der Wertungslauf um 15 Minuten auf insgesamt 105 Minuten verlängert werden. Eine weitere und letzte Verlängerung zu den gleichen Bedingungen ist möglich. Die Dauer eines Wertungslaufes kann somit maximal 120 Minuten betragen. Eine Verlängerung wird durch Flaggensignal angezeigt. Über eine Verlängerung eines Wertungslaufes entscheidet die Regattaleitung in Zusammenarbeit mit dem Zeitmessteam.

Die Pause zwischen den Wertungsläufen beträgt 30 Minuten. Diese kann jedoch in Einzelfällen auf 15 Minuten verkürzt werden.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden separat gewertet.

Die Wertung eines Wertungslaufes kommt nur dann zustande, wenn 1 Surfer/in während des Wertungslaufes den ausgelegten Kurs 5x mit einer bestimmten Mindestgeschwindigkeit befahren hat. Geschwindigkeiten von 15 Knoten und weniger kommen nicht in die Wertung.

 

Streckenlänge

Offshore

Onshore

500 Meter

25 Knoten

23 Knoten

250 Meter

26 Knoten

24 Knoten

100 Meter

28 Knoten

26 Knoten

 

Über Offshore/ Onshore-Wertung entscheidet die Regattaleitung vor Beginn der Wettfahrt. Standardmäßig wird immer von Offshore-Bedingungen ausgegangen.

Vor Beginn der Wettfahrten soll der ausgelegte Kurs von einem Fahrer der Top 5 (falls anwesend) auf Tauglichkeit getestet werden.

Über den Beginn und die Fortsetzung eines Wertungslaufes entscheidet ebenfalls die Regattaleitung in enger Abstimmung mit den Fahrersprechern.

10.2. Speed Long Distance / Slalom

Die Regattastrecke ist durch zwei Bojen, die je nach Reviergegebenheiten möglichst weit voneinander entfernt sein sollen, gekennzeichnet. Jede/r Wettkampfteilnehmer/in hält sich an die Wettkampfregeln (Kurslegung, Überholen, Ausweichen etc.), die beim Skippersmeeting bekannt gegeben werden bzw. den üblichen Verkehrsregeln auf dem Wasser entsprechen. Maßgeblich ist hier -sofern nicht anders angegeben- das ISAF-Regelwerk.

Die Form des Starts (fliegend, stehend, Le Mans) wird beim Skippersmeeting bekannt gegeben.

Die Regattaleitung bestimmt die Durchführung des Wertungslaufes (Einzelrennen, Single Elimination, Double Elimination) in Abstimmung mit den Fahrersprechern.

Die Anzahl der Wertungsläufe ist nicht begrenzt.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden separat gewertet.

Es gibt kein Windlimit (=“ausreichende Bedingungen“). Ein Speed-Long-Distance/ Slalom-Rennen sollte jedoch nicht unter 12 Knoten gestartet werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Regattaleitung. Über den Beginn und die Fortsetzung eines Wertungslaufes entscheidet ebenfalls die Regattaleitung.

10.3. Flaggensignale Speed:

Rot:                                  Startbereitschaft / Ende des Wertungslaufes

Rot – Grün:                         Start in 5 Minuten

Rot – Grün
während des Wertungslaufes: Unterbrechung / Verlängerung

                                        nach 90 Minuten/ danach Grün

Rot nach Unterbrechung:      Abbruch

Grün:                                Kurs ist (wieder) offen

 

11. Material

Die Surfboards unterliegen keiner Beschränkung, die Segelgröße darf bei Speed-Rennen maximal 8 qm betragen. Bei Slalom-Veranstaltungen ist die Segelgröße freigestellt.

Die Segelnummer darf durch Werbeaufkleber nicht verdeckt sein. Sie muss klar erkennbar und mindestens 38 cm hoch und von beiden Seiten des Segels angebracht sein, damit diese auch bei schlechter Sicht auf Videoaufnahmen erkennbar ist. (Steuerbordseite ist die Nummer im zweiten, bei großen Segeln im dritten Fenster von oben aufgeklebt, Backbord darunter). Die Regattaleitung behält sich vor, den Segelbereich über dem Gabelbaum für Tour- und Eventsponsoren freizuhalten.

Wird eine Gewichtsweste getragen, so darf diese im Wasser allein schwimmend nicht versinken.

 

12. Protest

Ein Protest eines/r Wettkampfteilnehmers/in ist in schriftlicher Form bei der Regattaleitung einzureichen. Proteste gegen Kurslegung, Zeitnahme und äußere Bedingungen sind nicht zulässig.

Über einen Protest entscheidet ein Komitee, das sich aus folgenden Mitgliedern zusammensetzt:

·         Race Director

·         Head Judge

·         Fahrersprecher

Sofern ein vorstehend bezeichnetes Organ nicht vertreten ist, kann ein weiteres Mitglied in das Komitee berufen werden.


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